Die Aufnahmeprüfung der St. Galler Mittelschulen — was auf dich zukommt.
Wann geprüft wird, wie du dich anmeldest, welche Teile es gibt — und warum bei diesem Verfahren dein Zeugnis genauso schwer wiegt wie die Prüfung selbst.
Wann und wo geprüft wird
Die Prüfung führt in die erste Klasse des Gymnasiums. Antreten kann, wer die zweite Oberstufenklasse besucht oder bereits besucht hat und beim Eintritt nicht volljährig ist — es ist also dieselbe Prüfung für die zweite und die dritte Oberstufe (das 9. Schuljahr), am selben Termin und mit demselben Prüfungsstoff. Unterschiedlich ist nur, aus welchem Zeugnis die Vornoten stammen. Geschrieben wird am 8./9. März 2027 — an einer der fünf Kantonsschulen:
Kantonsschule am Burggraben St. Gallen, Kantonsschule Heerbrugg, Kantonsschule Sargans, Kantonsschule Wattwil und Kantonsschule Wil.
Geprüft wird ausschliesslich schriftlich. Eine mündliche Prüfung gibt es nicht — sie ist mit dem neuen Verfahren weggefallen, zusammen mit der Bandbreite und der Empfehlung der Oberstufen-Lehrpersonen.
Anmeldung: digital, mit früher Frist
Angemeldet wird vollständig digital über das Portal im Matura-Navigator. Das Portal öffnet am 24. November 2026, Anmeldeschluss ist am 9. Februar 2027. Bei der Anmeldung wählst du bereits Schulort, Schwerpunktfach, Grundlagenfach (Französisch oder Italienisch) und ob du den zweisprachigen Weg gehen willst — nicht jede Schule bietet alles an. Auch ein Gesuch um Nachteilsausgleich muss bis zum Anmeldeschluss eingereicht sein.
Fünf schriftliche Teile, vier Noten
Geprüft wird in Deutsch, Französisch und Mathematik, wobei Mathematik in zwei eigenständige Prüfungen zerfällt — je eine ohne und eine mit Taschenrechner:
- Deutsch·Sprachprüfung80 Minuten
- Deutsch·Aufsatz60 Minuten
- Französisch·fünf Teile90 Minuten
Der erste Teil ist audiovisuell: Es läuft eine echte Videosequenz, die Fragen dazu werden auf Deutsch und teilweise auf Französisch beantwortet.
- Mathematik I·ohne Taschenrechner90 Minuten
- Mathematik II·mit Taschenrechner90 Minuten
Aus diesen Teilen entstehen vier Prüfungsnoten: Deutsch, Französisch, Mathematik I und Mathematik II.
Das Punktesystem — dein Zeugnis zählt die halbe Miete
Das ist der grosse Unterschied zu anderen Kantonen: Seit dem Verfahren ab Frühling 2026 fliessen Vornoten aus der Oberstufe in den Entscheid ein. Gerechnet wird mit acht Noten — vier aus deinem Januarzeugnis der 2. beziehungsweise 3. Oberstufe — je nachdem, aus welcher Klasse du antrittst:
- Deutsch
- Fremdsprachen — das ungerundete Mittel aus Französisch und Englisch
- Mathematik
- Natur, Mensch, Gesellschaft — das Mittel aus «Natur und Technik» und «Räume, Zeiten, Gesellschaften»
… und vier aus der Prüfung. Alle acht werden zusammengezählt. Ab 34 Punkten bist du aufgenommen. Bei genau 33 Punkten kann die Schulleitung bei besonderen Umständen trotzdem aufnehmen. Wer kein Oberstufen-Zeugnis vorlegen kann, wird allein mit den Prüfungsnoten gemessen und braucht dort mindestens 16 Punkte.
Für Familien heisst das zweierlei. Erstens: Die Vorbereitung beginnt nicht im März, sondern bei den Noten, die im Januar im Zeugnis stehen. Zweitens: Eine starke Prüfung kann ein schwaches Zeugnis abfedern und umgekehrt — aber nur bis zu einem gewissen Punkt, weil beide Hälften gleich schwer wiegen. Die genauen Regeln stehen im amtlichen Factsheet und im Aufnahmereglement, beides unten verlinkt.
Taschenrechner: nur im zweiten Mathematikteil — und nicht jeder
In Mathematik II ist ein schulüblicher Taschenrechner erlaubt, in Mathematik I keiner. Nicht zugelassen sind programmierbare Modelle, Geräte mit Computer-Algebra-System (die Terme umformen oder Gleichungen lösen) und grafikfähige Rechner. Das betrifft verbreitete Modelle, die in der Oberstufe durchaus benutzt werden — deshalb lohnt sich der Blick in die amtliche Liste mit Beispielen rechtzeitig vor dem Prüfungstag und nicht am Vorabend.
Wenn du am Prüfungstag krank bist
Einen versäumten Prüfungsteil kannst du nachholen — aber nur, wenn beides zutrifft: Die Schule wurde vor der Prüfung über die Abwesenheit informiert, und es liegt ein ärztliches Zeugnis vor. Fehlt eines davon, gilt die Aufnahmeprüfung als nicht bestanden. Und ein Teil, den du angetreten hast, zählt als abgelegt — wer sich also mitten in der Prüfung krank fühlt, entscheidet damit auch, dass dieser Teil zählt.
Nach der Aufnahme: das erste Semester zählt noch einmal
Mit der bestandenen Prüfung ist der Platz noch nicht endgültig sicher. Am Ende des ersten Semesters entscheidet die Promotionskonferenz: Wer die Promotionsbedingungen dann nicht erfüllt, muss die Schule verlassen; in knappen Fällen ist eine provisorische Promotion ins zweite Semester möglich. Das ist kein Grund zur Panik, aber der Grund, warum das Gymnasium nicht mit dem Prüfungstag anfängt.
Stand und Quellen
Diese Seite fasst die amtlichen Angaben in eigenen Worten zusammen; zuletzt geprüft am 31. Juli 2026. Verbindlich ist immer der Kanton — Termine und Bedingungen können sich ändern, deshalb hier die Originale:
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